BLAULICHT

21-Jähriger in Sprengstoffexplosion involviert?

ks; 02.05.2024, 19:25 Uhr
Foto: Archiv.
BLAULICHT

21-Jähriger in Sprengstoffexplosion involviert?

ks; 02.05.2024, 19:25 Uhr
Waldbröl – Am Amtsgericht Waldbröl ist ein 21-Jähriger angeklagt – Staatsanwaltschaft wirft Mittäterschaft bei der Sprengung eines Zigarettenautomaten vor.

Das Aufbrechen und Plündern von Zigarettenautomaten scheint im Oberbergischen mittlerweile Alltag zu sein. Wer hinter den Taten steckt, bleibt oftmals offen – doch Anfang des Jahres gab es am Waldbröler Amtsgericht zumindest eine Verurteilung in einem derartigen Fall (OA berichtete). Im Januar musste Michael F. (Anm.d.Red.: Alle Namen geändert) noch auf der Anklagebank Platz nehmen. Heute war der inzwischen 20-jährige Nümbrechter als Zeuge geladen – und wollte dabei partout nicht gegen seinen (ehemaligen) Freund und heutigen Angeklagten Jeremy C. aussagen.

 

In der Nacht auf den 28. Februar 2023 wurde auf der Schloßstraße in Nümbrecht gegen 3 Uhr ein Zigarettenautomat aufgesprengt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, den Automaten als Heranwachsender zusammen mit weiteren Tätern durch eine Sprengstoffexplosion zerstört und dann dessen Inhalt – also Zigarettenpackungen und Bargeld – gestohlen zu haben. Zum Zeitpunkt der Tat soll Jeremy C. 20 Jahre alt gewesen sein – und noch unbestraft. Bei einer anschließenden Durchsuchung sollen bei dem Angeklagten Feuerwerkskörper gefunden worden sein.

 

Während sich Michael F. in seinem Gerichtsverfahren geständig zeigte und durch die Verurteilung nach Jugendstrafrecht um eine lange Haftstrafe herumkam, legte Jeremy C. zusammen mit seinem Verteidiger einen anderen Auftritt hin. Sein Mandant würde sich erstmal nicht äußern, ließ der Rechtsanwalt zu Beginn wissen, und bat anschließend um ein Rechtsgespräch. Der Verteidiger sprach von einer dünnen Beweislage, bemängelte die Qualität der Chatverläufe, die in der Akte nicht lesbar seien, und hatte Zweifel daran, ob Michael F. hier und heute überhaupt eine Aussage machen dürfe – nicht zuletzt würde die Gerichtsverhandlung mit der Aussage des 20-Jährigen stehen und fallen. Darüber hinaus wollte der Rechtsbeistand wissen, mit was für einer Strafe zu rechnen sei.

 

Richter Carsten Becker brachte Licht ins Dunkel, sagte, dass der Nümbrechter rechtskräftig verurteilt worden ist und damit aussagen dürfe. „Hätten Sie in den letzten Monaten eine Akteneinsicht beantragt, würden Sie es wissen“, entgegnete der Vorsitzende, der hingegen einen hinreichenden Tatverdacht sieht. Nach einer Unterbrechung der Sitzung, in der sich der Anwalt erneut mit Jeremy C. beriet, erklärte der Verteidiger: „Jeremy sagt, er hat es nicht gemacht.“ Ohne Tatbeteiligung könne sein Mandant auch kein Geständnis ablegen.

 

Am Abend vor besagter Sprengung des Zigarettenautomaten soll Michael F. noch bei Jeremy C. zu Besuch gewesen sein. „Wir waren befreundet“, erzählte der Angeklagte, der bei seiner Mutter in Wiehl wohnt. Michael F. soll seit dem späten Nachmittag bei Jeremy C. gewesen sein und das Haus nach einem Streit um Mitternacht verlassen haben. Worum es in diesem Streit ging, wollte der Angeklagte nicht sagen, das sei „privat“. Zu einem völligen Bruch hätte der Streit allerdings nicht geführt, die beiden jungen Männer hätten immer noch Kontakt.

 

Michael F., der nach seiner Verurteilung bereits einen Arrest hinter sich habe, antwortete im Zeugenstand auf Beckers Fragen nur sehr einsilbig, teilweise mit einem einzigen Wort. Im Januar hat der Nümbrechter ausgesagt, bei der Aktion Schmiere gestanden zu haben. Wer seine Mittäter waren, hat er bei der Gerichtsverhandlung offengelassen. Allerdings hat er auch ausgesagt, zu seinen damaligen Freunden keinen Kontakt mehr zu haben.

 

Becker erklärte, dass das Recht zu Schweigen mit dem Recht des Staates, eine Straftat aufzuklären, abzuwiegen sei. Schweigen dürfe er nur, wenn eine verwandte Person beschuldigt werde oder – nach Einwurf des Verteidigers – auch, wenn er mit dem Angeklagten verschwägert oder verlobt sei. Andernfalls könne ein Beugearrest auf den 20-Jährigen warten. Becker fragte deshalb: „Sind Sie verlobt?“ Der Zeuge antwortete: „Kann möglich sein.“

 

Der Vorsitzende stellte verschiedene Überlegungen an, sprach von einem Zeugenbeistand für Michael F., dem der Nümbrechter zustimmte, dem Abbruch des Verfahrens und der Abgabe des Verfahrens an ein Jugendschöffengericht. Einen zweiten geladenen Zeugen schickte der Richter unverrichteter Dinge wieder weg.

 

Nach dem 28. Februar 2023 soll Jeremy C. bereits verurteilt worden sein, weswegen, kam heute nicht zur Sprache. Eine verhängte Geldstrafe soll vom Konto seiner Mutter beglichen worden sein. Den Nachweis, drei Termine bei der Suchthilfe wahrgenommen zu haben, habe der 21-jährige Arbeitslose aber noch nicht erbracht. Hier soll der Angeklagte nachweisen, in diesem Monat zumindest einen Termin absolviert zu haben.

 

Wann der Prozess fortgeführt wird, ist noch nicht klar.

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